
Immobilien-Kurzgutachten
Wertermittlung mit rechtlichen Besonderheiten
Das Kurzgutachten enthält die Grundstücksbeschreibung sowie einen tabellarischen Berechnungsteil mit Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie. Im Idealfall stellen Sie uns alle benötigten Unterlagen für die zuverlässige Wertermittlung zur Verfügung, z.B.:
- der aktuelle amtliche Lageplan,
- der aktuelle Grundbuchauszug
- Bauzeichnungen des Gebäudes
- usw.
Bei Bedarf beschaffen wir die Unterlagen auch gerne für Sie.
Immobilien-Kurzgutachten für Bewertung mit rechtlichen Besonderheiten
Mit dem kurzen Gutachten erhalten Sie eine präzise und gründliche Bewertung Ihres Objekts bei rechtlichen Besonderheiten, wobei z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte oder Grunddienstbarkeiten berücksichtigt werden müssen. Entsprechend dient das Kurzgutachten der kostengünstigen Wertermittlung für alle Objekte oder Grundstücke in außergerichtlichen Angelegenheiten, die kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erfordern.
Ein kurzes schriftliches Gutachten reicht in den meisten der folgenden Fälle aus:
- Kauf oder Verkauf von Immobilen
- Nachlassregelung (nur familienintern bzw. außergerichtlich)
- Vermögensübersicht
- usw.
Unser Immobilien-Kurzgutachten im Überblick:
- Besichtigung des Grundstücks
- Vor-Ort-Beratung
- Erstellung schriftliches Kurzgutachten mit
- Grundstücksbeschreibung
- tabellarischem Berechnungsteil mit Ermittlung des Verkehrswertes
- Umfang ca. 10-15 Seiten
- Beschaffung der Unterlagen bei Bedarf
- Honorar-Berechnung nach Aufwand
Immobilienkurzgutachten
Was kostet ein Kurzgutachten?
Die Kosten für ein Kurzgutachten richten sich nach der Größe und dem Verkehrswert der jeweiligen Immobilie. Zur Orientierung: Üblicherweise beträgt das Honorar für ein Einfamilienhaus zwischen € 952,00 und € 1.666,00 einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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