Immobilien-Gutachten
Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen
Die steuerlichen Anlässe für Immobilienwertermittlungen sind in der Praxis sehr vielgestaltig. Die Einbeziehung von Sachverständigen für Immobilienbewertung kann insbesondere in folgenden Bereichen sinnvoll sein:
Immobilien-Gutachten im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
- Kurze sachgerechte Wertexpertise im Rahmen der Vorprüfung eines Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts
- Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 198 BewG
- Ermittlung des Werteinflusses von Belastungen durch Nutzungsrechte (siehe § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG)
- (Mietwert)-Gutachten zum Nachweis einer üblichen Miete (siehe R B 186.5 Abs. 5 ErbStR 2011)
Wertermittlung bei Ertragssteuern:
- Ermittlung von Teilwerten im Zusammenhang mit Einlagen oder Entnahmen
- Ermittlung von gemeinen Werten bei Betriebsaufgaben
- Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises eines bebauten Grundstücks
- Ermittlung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- Ermittlung einer Teilwertabschreibung
Immobilien-Gutachten für die Grundsteuer:
- Unterstützung im Rahmen von Einheitswertfeststellungen, insbesondere bei Nachfeststellungen und Wertfortschreibungen (u.a. Ermittlung des umbauten Raums nach der DIN 277 / 1950, Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden)
Wertermittlung von Immobilien für die Grunderwerbsteuer:
- Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 138 Abs. 4 BewG
Was kostet die Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen?
Individuelle Immobilienbewertung
Ob und inwieweit die Einbeziehung von Sachverständigenleistungen sinnvoll ist, lässt sich nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen. Sehr gerne geben wir Ihnen eine persönliche Einschätzung für Ihren individuellen Bedarf.
Kontaktieren Sie uns gleich – wir sind gerne für Sie da.